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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen der Adenion GmbH für die Website und den Webservice PR Gateway

§ 1 Allgemeines

(1) Die Adenion GmbH (nachfolgend „Adenion“) betreibt für ihre Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) den Webservice „PR-Gateway“ (nachfolgend „PR-Gateway“) für die Übermittlung von Pressemitteilungen an angeschlossene Internet-Portale und Internet-Dienstleister, zu den von Adenion in ihrer Preisliste genannten Preisen. Die Angebote der Adenion richten sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzung).

(2) Alle von der Adenion erbrachten Lieferungen und Leistungen für den PR-Gateway Webservice erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine E-Mail als schriftliche Mitteilung gilt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Adenion der Geltung dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

(3) Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftlichen Antrag des Kunden durch Registrierung und dessen Annahme durch Adenion mittels Freischaltung der Zugänge bzw. durch schriftliche Bestätigung zustande, wobei auch der Online-Antrag und eine Bestätigung per Email als schriftlicher Antrag bzw. als schriftliche Bestätigung gilt. Mit der Antragserstellung willigt der Kunden diesen AGB zu.

(4) Für die Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen und bei etwaigen, späteren Änderungen diese umgehend anzuzeigen. Der Nutzer hat nach dem Log-In jederzeit die Möglichkeit seine Daten zu aktualisieren.

(5) Pro Mitglied ist nur ein Zugang gestattet. Anderes muss gesondert vereinbart werden.

(6) Adenion behält sich das Recht vor, die Registrierung von Nutzern abzulehnen.

§ 2 Nutzungsbedingungen der Website PR-Gateway.de

(1) Sofern kein gesonderter Log-In erforderlich ist, erfolgt die Anerkennung der Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Website mit Beginn der Nutzung der Web-Site. Die Web-Site selbst erhebt und speichert automatisch Nutzerdaten. Eine ausführliche Beschreibung, welche Daten im Einzelnen erhoben werden, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 3 Leistungen im Rahmen der Nutzung des Webdienstes PR-Gateway

(1) Adenion stellt dem Kunden gegen ein Entgelt einen Zugang zur Benutzung des PR-Gateway Webdienstes zur Verfügung, das es dem Kunden ermöglicht, Pressemitteilungen auf bestimmten, an PR-Gateway angeschlossenen Internet-Portalen, wie z.B. Presseportalen, News-Verzeichnissen und Blogs zu veröffentlichen und Pressemitteilungen in sogenannten Mandantenordnern zu verwalten. PR-Gateway übermittelt die Pressemitteilungen an die vom Kunden ausgewählten Portale. Eine Veröffentlichung wird damit nicht garantiert. Bestimmte Portale behalten sich eine vorherige Prüfung der Texte und deren Veröffentlichung ausdrücklich vor. Auf einigen Portalen können Pressemitteilungen nur entgeltlich veröffentlicht werden. Der Kunde kann über PR-Gateway entscheiden, welche Portale und Veröffentlichungs-Dienstleistungen er nutzen möchte.

(2) Nach erfolgreicher Anmeldung und Vertragsannahme durch Adenion erhält der Kunde über einen Account Zugang zu dem PR-Gateway Webservice.

(3) Die Nutzung und Administration des Accounts erfolgt über das Internet. Mit Hilfe eines Standard-Browsers, z.B. Internet-Explorer oder Firefox wird auf die Weboberfläche von PR-Gateway zugegriffen. Für den Zugang wird dem Kunden von der Adenion GmbH ein Benutzername und ein Kennwort zur Verfügung gestellt.

(4) Pressemitteilungen müssen in PR-Gateway in Plain text (engl. für Klartext) erfasst werden. Die Texte dürfen keine Sonderzeichen aus anderen Programme wie z.B. Word oder anderen Sprachen enthalten. Diese Zeichen können von den meisten Internetseiten nicht richtig interpretiert werden. Im Zweifel sollte der Anwender den Text zuvor in einen Standard Texteditor wie z.B. Textpad kopieren und überprüfen.

(5) Die Pressemitteilungen werden durch PR-Gateway technisch so aufbereitet, dass sie die jeweiligen Einstell-Kriterien der Portale erfüllen. Dazu kann u.a. gehören, dass nicht erlaubte Sonderzeichen und Absätze ersetzt oder entfernt werden, Texte in andere Zeichensätze und Zeichenformate konvertiert oder die Mitteilungsdaten und Kontaktdaten getrennt oder verbunden übermittelt werden. Einige Portale nehmen ebenfalls Veränderungen vor, so dass Adenion eine fehlerfreie Darstellung auf diesen Drittportalen nicht garantieren kann.

(6) Die Veröffentlichung der Pressemitteilung über PR-Gateway geschieht auf eigenes Risiko. Eine Veröffentlichung der Pressemitteilung auf den jeweiligen Portalen kann durch PR-Gateway nicht mehr rückgängig gemacht werden. Pressemitteilungen können nach Versand durch Adenion nachträglich nicht mehr geändert werden.

Einige Portale bieten kostenpflichtig eine Möglichkeit zur Änderung an. Im Bedarfsfall kann der Kunde sich an die entsprechenden Portale wenden.

(7) Durch Auswahl eines Portals, an welches die jeweilige Pressemitteilung oder Nachricht gesendet werden soll, stimmt der Nutzer den AGBs des jeweiligen Portals, auf dem die Mitteilung veröffentlicht werden soll, zu. Die AGBs der jeweiligen Portale sind als Link in der Portalverwaltung hinterlegt oder können direkt bei dem Portal vor Versand einer Mitteilung eingesehen werden. Sofern der Nutzer nicht mit den AGBs eines Portals einverstanden ist, muss der Versand an dieses Portal unterbleiben.

(8) Adenion behält sich das Recht vor, die Kernfunktionalitäten und Leistungen der Plattform jederzeit zu verändern, zu verbessern und zu erweitern.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Adenion räumt dem Kunden im Rahmen der ASP-Dienstleistung ein einfaches, nicht exklusives und zeitlich auf die vereinbarte Laufzeit befristetes Nutzungsrecht am PR-Gateway Webservice ein.

Die PR-Gateway Anwendung verbleibt im Eigentum von Adenion. Eine lokale Speicherung der Anwendung oder von Teilen der Website durch den Kunden ist nicht zulässig.

(2) Der Kunde darf PR-Gateway nur für eigene Zwecke nutzen. Agenturen oder Pressedienste erhalten auf Wunsch einen mandantenfähigen Zugriff, um ihre Pressemitteilungen nach verschiedenen Projekten verwalten zu können. Eine anderweitige Weitergabe an oder die Mitnutzung durch Dritte, ganz oder auch teilweise, ist nicht gestattet.

(3) Ein gewerblicher Weiterverkauf der PR-Gateway ASP-Dienstleistung an Dritte durch den Kunden (Reselling) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Adenion zulässig, wobei Vertragspartner von Adenion ausschließlich der Kunde bleibt.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Für die Nutzung von PR-Gateway erhält der Kunde einen Benutzernamen und ein Kennwort. Diese Daten sind vom Kunden streng vertraulich zu handhaben. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kunden, denen die Zugangsdaten bekannt werden. Der Kunde haftet für jede missbräuchliche Verwendung dieser Daten. Dem Kunden ist bekannt, dass Daten während der Übermittlung im Internet von Dritten widerrechtlich abgefangen werden können. Der Kunde akzeptiert dieses Risiko und trägt dem Risiko Rechnung, indem er Adenion im Verdachtsfall einer missbräuchlichen Verwendung unverzüglich informiert. Aus Sicherheitsgründen hat der Kunde die Möglichkeit, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen von PR-Gateway nutzen, haftet der Kunde gegenüber Adenion für eventuelle Kosten.

Bei der Verwendung von Bildern in Pressemitteilung, Nachrichten oder in anderem Content müssen entsprechende Bildrechte und Lizenzen zur Verbreitung der Bilder im Internet und Verwendung in Mitteilungen vorhanden sein.

Der Name des jeweiligen Fotografen und der Bildagentur müssen als Quelle in der Pressemitteilung genannt werden.

Der Kunde hält Adenion von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus nicht vorhandenen oder nicht ausreichend vorhandenen Bildrechten oder entsprechend fehlenden Kennzeichnungen ergeben.

§ 6 Nutzungsentgelte und Schadensersatz

(1) Der Kunde beachtet alle rechtlichen Vorschriften, insbesondere solche, die die Verbreitung von Inhalten beschränken sowie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, die zu veröffentlichenden Texte und Inhalte auf Gesetzesverstöße hin zu überprüfen und die Übermittlung gegebenenfalls zu unterlassen. Nicht zugelassen sind in jedem Fall Berichterstattung über Dritte, dritte Person, Personengruppen oder Unternehmen soweit nicht eine Agentur über Leistungen oder Angebote Ihres Auftraggebers berichtet. Darüber hinaus ist insbesondere sicherzustellen, dass Dritte nicht geschädigt, in ihrer Ehre verletzt, beleidigt oder verunglimpft werden. Zudem dürfen Pressemitteilungen keine sog. falschen Tatsachenbehauptungen enthalten.

(2) Ebenfalls nicht zugelassen sind folgende Nachrichten und Pressemitteilungen:

  • Pressemitteilungen mit erotischen, pornografischen oder sonstigen nicht jugendfreien Inhalten, kein Chat, kein Dating, kein Flirt
  • Pressemitteilungen, die gegen Urheberrechte verstoßen.
  • Pressemitteilungen mit kritischer und negativer Berichterstattung über Personen, Personengruppen oder Unternehmen.
  • Gewalt verherrlichende, rassistische sowie Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen verunglimpfende Inhalte
  • Hacking- und cracking-bezogene Inhalte
  • Inhalte zu Glücksspielen, Spielkasinos und Sportwetten
  • Pressemitteilungen mit übermäßig vielen, sich wiederholenden oder irrelevanten Keywords im Content oder in den Codes von Webseiten
  • Verkauf oder Werbung für Bier und Spirituosen
  • Verkauf oder Werbung für Tabak und Tabak bezogene Produkte
  • Verkauf oder Werbung für E-Zigaretten und E-Zigaretten bezogene Produkte
  • Verkauf oder Werbung für rezeptpflichtige Medikamente
  • Verkauf oder Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten
  • Verkauf oder Werbung für Waffen und Munition (z. B. Schusswaffen, Kampfmesser, Gummigeschosswaffen)
  • Alle sonstigen Inhalte, die illegal sind, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte anderer verletzen
  • Extreme politische und religiöse Meinungsäußerungen, die geeignet sind, Dritte zu verunglimpfen

(3) Der Kunde stellt Adenion von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch die Überlassung von Daten oder durch eine Verletzung der unter Ziffer 1 und 2 genannten Pflichten ergeben. Agenturen oder Pressedienste haften vollständig gegenüber ihren eigenen Auftraggebern und stellen Adenion von jeglichen Ansprüchen ihrer Auftraggeber frei.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen des Namens, des Wohn- oder Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rechtsform sowie, im Falle der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, der Bankverbindung, Adenion unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Nutzungsgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung von PR-Gateway gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Nutzungsgebühren. Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). Der Einzug der Nutzungsgebühren erfolgt per Rechnung oder per Lastschrift. Rechnungsbeträge für Einzel-Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(2) Gebühren für feste monatliche Kontingente werden automatisch am letzten Kalendertag eines jeweiligen Monats fällig. Sie müssen spätestens nach 7 Tagen ohne Abzug auf dem benannten Adenion Bank-Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde gerät automatisch 30 Tage nach Bereitstellung der Rechnung in Verzug. Nicht ausgeschöpfte, monatliche Kontingente für den Versand von Pressemitteilungen können nicht in den Folgemonat übernommen werden.

(3) Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Danach gelten die Rechnung und die darin enthaltenen Beträge als genehmigt.

(4) Für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Adenion eine pauschaule Kostengebühren in Höhe von 15 EUR pro Rücklastschrift.

(5) Ist der Kunde länger als 30 Tage mit seinen Zahlungen unberechtigt in Verzug, so ist Adenion berechtigt, den Zugang zu PR-Gateway bis zum Forderungsausgleich zu sperren oder den Versand von weiteren Pressemitteilungen einzustellen. Der Unterbrechungszeitraum führt nicht zu einer Minderung der Forderungen.

(6) Sind Leistungen, die Adenion für den Kunden erbringt, nicht in der Preisliste geregelt, so müssen diese vor Leistungserbringung vereinbart werden.

(7) Adenion behält sich Preisanpassungen vor. Diese werden dem Kunden im Fall einer Preiserhöhung mindestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen, die den Kunden betreffen, erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.

§ 8 Vertragslaufzeit

(1) Die Laufzeit der Nutzung von PR-Gateway beginnt mit Bekanntgabe der Zugangsdaten an den Kunden und gilt für eine unbestimmte Zeit.

Es ist eine 14tägige Phase vorgesehen, in der der Kunde das System kostenlos einen Testversand durchführen kann. Es folgt im Anschluss kein automatischer Abschluss eines kostenpflichtigen Paketes oder Abos. Der Kunde kann aber im Anschluss an diese Testphase ein seinen Wünschen entsprechendes kostenpflichtiges Paket online buchen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages bei der Buchung von festen Kontingenten beträgt 2 Monate. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Unberührt bleibt das Recht der Parteien zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Adenion hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere dann, wenn der Kunde wiederholt gegen vertragliche Pflichten unter Einschluss der in diesem Vertrag, insbesondere in §4 genannten Pflichten verstoßen hat oder er bei der Anmeldung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, oder wenn aufgrund des Kundenverhaltens eine Situation eintritt, in der die Dienstleistung Adenions oder Adenion selbst unzumutbar gefährdet sind (z.B. Verstoß gegen Strafvorschriften oder konkreter Verdacht auf einen solchen). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Adenion berechtigt, die Zugangsberechtigung mit sofortiger Wirkung zu sperren. Solange der Zugang gesperrt ist, ist der Kunde von der Zahlung des monatlichen Basispreises befreit. Bei begründeter, fristloser Kündigung werden bereits gezahlte Entgelte einbehalten und nicht zurückgezahlt.

(4) Die Mindestvertragslaufzeit für eine regelmäßige jährliche Versendung beträgt 12 Monate und kann 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die regeläßige jährliche Versendung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt ist.

§ 9 Gewährleistung

(1) Adenion gewährleistet, dass die von ihr eingesetzte Hard- und Software frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben, in nicht zumutbarem Maß einschränken oder eine Nutzung von PR-Gateway vertragswidrig unmöglich machen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Sollten Mängel auftreten, ist Adenion darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Adenion alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die Adenion zur Analyse und Beseitigung des Fehlers benötigt. Adenion wird die im Rahmen ihrer Möglichkeiten erforderliche Unterstützung zur Mängelbeseitigung zukommen lassen. Mitgeteilte Fehler sind von Adenion innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen. Ist eine zu erbringende Leistung fehlerhaft, ist Adenion zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde nach Setzen und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, das vereinbarte Nutzungsentgelt angemessen zu mindern.

(3) Zur vorzeitigen Kündigung ist der Kunde dann berechtigt, wenn die fehlerhafte Leistung oder die erfolglose Fehlerbeseitigung den Betrieb vollständig oder wesentlich einschränkt, also die Störung als betriebsverhindernd oder erheblich betriebsbehindernd einzuordnen ist. Ergibt eine Überprüfung, dass keine Störung oder kein Mangel, den Adenion zu vertreten hat, vorliegt, so kann Adenion eine Aufwandsentschädigung verlangen.

(4) Adenion gewährleistet eine Verfügbarkeit des Webservices von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen PR-Gateway aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Adenion liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht erreichbar ist. Wartungsarbeiten, Upgrades und andere Eingriffe werden von Adenion 24 Stunden vorher per E-Mail angekündigt, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen, wie z.B. dringende Reparaturen oder die Behebung von Ausfällen.

(5) Adenion behält sich das Recht vor, im Falle eines Angriffs auf, oder Manipulationen von außen an der im Internet eingesetzte Technik geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Systemstabilität zu erhalten oder wiederherzustellen. Adenion ist berechtigt, in solch einem Notfall zeitweise das System vom Netz zu trennen oder die Leistung zu drosseln.

§ 10 Haftung

(1) Adenion haftet nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen, bei einer Körper- oder Gesundheitsverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung von Adenion ist, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, in der Regel auf die Summe, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurde oder vertragsgemäß noch in Rechnung gestellt worden wäre. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Adenion. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Pflichten ist generell ausgeschlossen.

(3) Adenion haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare und unmittelbare Schäden durch Datenverluste, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Werden durch die vertragsgemäße Benutzung eventuell zu Gunsten Dritter bestehende Schutz-, Urheber- oder sonstige Rechte verletzt und bleiben die Bemühungen, die Verletzung dieser Rechte zu beseitigen erfolglos, so kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Adenion haftet für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur in dem Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere eine tägliche Sicherung zur Wiederherstellung der Daten im Verlustfall, mit vertretbarem Aufwand vermeidbar gewesen wäre.

(5) Adenion haftet ebenfalls nicht für Missbrauch, Betrug oder sonstige geschäftsschädigende Aktivitäten des Kunden, dessen Geschäftspartnern oder Dritten sowie der damit verbundenen Folgeschäden.

(6) Adenion haftet nicht für Störungen und Ausfälle der Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Streik, Aufruhr, Umweltkatastrophen, gesetzliche Auflagen oder politische Ereignisse u.s.w.) oder von anderen durch Adenion nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. Störungen von Leitungsverbindungen im Internet oder Angriffen von außen.

§ 11 Verwendung von Daten und Datenschutz

(1) Verwendung von Referenzen: Soweit nichts anderes vereinbart wird, hat Adenion das Recht, den Namen und das Logo des Kunden zu Werbezwecken als Referenz zu verwenden.

(2) Anonyme Nutzerstatistiken: Adenion behält sich das Recht vor, anonyme Nutzerstatistiken zu erstellen und zu publizieren. Diese Statistiken geben keine spezifischen Informationen über einzelne Kunden preis. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen.

(4) Adenion behält sich das Recht vor, die angemeldeten Kunden per Email über Neuheiten zum Webservice sowie den daran angeschlossenen Dienstleistungen zu informieren. Diesem Informationsdienst kann der Kunde jederzeit widersprechen.

§ 12 Verjährung

(1) Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt ab, zu dem der geschädigte Kunde von dem Schaden und den Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

§ 13 Vertragsänderungen

(1) ADENION behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB wird das zuständige Gericht am Firmensitz von Adenion vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die AGB im Übrigen rechtswirksam gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

(4) Adenion ist berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Adenion für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Adenion verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Den Volltext der geänderten AGB kann Adenion durch die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Text im Internet abrufbar ist.

§ 15 Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel)

(1) Über alle Streitigkeiten aus diesen AGB soll ein Schiedsrichter entscheiden.

(2) Im Falle eines Streits werden sich beide Parteien bemühen, sich auf eine Person zu einigen, die über Erfahrungen im Internet- und Softwarerecht verfügt. Gelingt dies innerhalb eines Monats nicht, wird der Schiedsrichter von der Industrie- und Handelskammer –Deutschland bestellt.

(3) Als Schiedsort wird das zuständige Gericht am Firmensitz von Adenion in Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(4) Die Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.

Stand 4.5.2018